Über uns
Die Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Bewährungshilfen (SKLB) verfolgt den Zweck der fachlichen Vernetzung und des Austauschs der Bewährungsdienste zur Förderung und Weiterentwicklung der Bewährungshilfe in der Schweiz.
Die SKLB ist als Verein konstituiert und setzt sich aus allen Leiterinnen und Leiter der kantonalen Bewährungsdienste zusammen, wodurch jeder Kanton vertreten ist. Zusätzlich ist auch die Leitung der Bewährungshilfe Liechtenstein ständiges Mitglied der SKLB.
Geleitet wird die SKLB von einem dreiköpfigen Präsidium, welches sich aus den drei konkordatlichen Präsidien der Fachkonferenzen Bewährungshilfe zusammensetzt. Die SKLB trifft sich zweimal jährlich zu einer Konferenz und steht darüber hinaus in kantonsübergreifenden Arbeitsgruppen in stetigem Austausch.
Im Zentrum der SKLB steht die Professionalisierung und Weiterentwicklung der schweizerischen Bewährungshilfe. Während politische und organisatorische Entscheide über andere Gremien fliessen, befasst sich die SKLB mit Fragen zur Umsetzung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen, neuen Erkenntnissen und Rückmeldungen aus der Praxis zur Bewährungshilfe.
Ziel und Zweck der SKLB ist:
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die fachliche Vernetzung zwischen den Mitgliedern zu fördern;
- die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen;
- die Entwicklung von Strategien und Perspektiven für die zukünftige Ausrichtung der Bewährungshilfe in der Schweiz.
Mehr Informationen finden Sie in den Statuten der SKLB (.pdf).
Bewährungshilfe
in der Schweiz
Die Bewährungshilfe unterstützt verurteilte Personen Die Bewährungshilfe unterstützt verurteilte Personen sich deliktfrei in die Gesellschaft zu reintegrieren, sowie für sich rückfallpräventive Strategien zu entwickeln. Die im Fachgebiet der Justiz aus- und weitergebildeten Mitarbeitenden schaffen mit tragfähigen Arbeitsbeziehungen an den vorhandenen Ressourcen der Betroffen und fördern damit die Verantwortungsübernahme für ein eigenständiges Leben.
Die Bewährungshilfe findet in regelmässigen Beratungsgesprächen bei den Bewährungsdiensten statt. Sie ist an eine Probezeit gekoppelt und dauert so lange, wie diese angesetzt ist, mindestens jedoch ein Jahr. Die Betreuungsdauer durch die Bewährungshilfe ist in der Regel begrenzt, kann bei Tätigkeitsverboten aber auch lebenslänglich angeordnet werden. Die Bewährungshilfe trägt zur Rückfallverhütung und damit zum Opferschutz bei und entspricht einem gesamtgesellschaftlich wichtigen Auftrag.
Die Bewährungshilfe wird von Vollzugsbehörden, Gerichten oder Staatsanwaltschaften angeordnet und ist im Strafgesetzbuch unter Art. 93 StGB geregelt.
Sie kann angeordnet werden bei einer bedingten Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug (Art. 86 StGB, Art. 62 StGB), ferner bei bedingten oder teilbedingten Verurteilungen (Art. 44 StGB), bei ambulanten Massnahmen (Art. 63 StGB), bei Tätigkeits- Kontakt- und Rayonverboten (Art. 67 StGB) sowie im Rahmen einer freiwilligen Sozialbetreuung (Art. 96 StGB). In den meisten Kantonen ist die Bewährungshilfe in kantonale Strukturen eingebettet. Sie kann jedoch auch an private Organisationen übertragen werden.
Dokumente
und Wissenswertes
Schweizerische Empfehlungen für die Bewährungshilfe
In engem Austausch mit der SKLB hat das Schweizerische Kompetenzzentrum Justizvollzug (SKJV) Grundlagen für die Bewährungshilfe erlassen, welche im Dezember 2023 von der Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug abgenommen wurden. Diese Empfehlungen stellen einheitliche Qualitätsstandards für die Organisation und Durchführung der Bewährungshilfe dar und gelten in allen Kantonen als Grundlage und Richtlinie.
Grundsätze der Bewährungshilfe des Europarats
Im Jahr 2010 wurden die Grundsätze der Bewährungshilfe des Europarats erlassen.
Risikoorientierter Sanktionenvollzug ROS
Die Bewährungshilfe arbeitet nach den Grundsätzen des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs ROS. ROS versteht die Begleitung straffälliger Personen als durchgängigen Prozess und verfolgt die Ziele der Rückfallreduktion, der Qualitäts- und Effizienzsteigerung sowie einer verbesserten Zusammenarbeit aller involvierten Stellen.
Westschweizer Prozess zum Vollzug risiko- und ressourcenorientierter Sanktionen (PLESORR)
Dieser Prozess definiert Begriffe, Abläufe und Instrumente, welche einen systematischen und harmonisierten Vollzug strafrechtlicher Sanktionen gewährleistet und der darauf abzielt, das Rückfallrisiko zu verringern, die Ressourcen der verurteilen Person zu berücksichtigen und ihre soziale Integration zu fördern.
Objective Desistance (OD)
Objective Desistance ist ein Begleitprogramm zur Förderung des Ausstiegs aus der Kriminalität, was in Fachkreisen als Desistance-Prozess bezeichnet wird. Dieser Prozess orientiert sich an individuellen und subjektiven Faktoren, dank denen die verurteile Person eine Lebenfsführung einnimmt, welche weitere Straftaten ausschliesst. Objective Désistance ist ein Interventionsmodell, welches im Rahmen von PLESORR angewendet wird : Objectif Désistance (OD)
Mitglieder
der SKLB
Partner
der SKLB
Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV)
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) unterstützt die Kantone, die Konkordate und übergeordnete Gremien in der strategischen Planung und Entwicklung des Justizvollzugs und stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Fachleuten dar. Das SKJV steht mit der SKLB in regelmässigem Austausch und bezieht die SKLB bei relevanten Fragestellungen ein:
Europäische Kommission für Bewährungshilfe (CEP)
Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Kommission für Bewährungshilfe (CEP), welche um länderübergreifenden Austausch zur Bewährungshilfe besorgt ist. Die schweizerische Bewährungshilfe wird bei der CEP durch das Präsidium der SKLB und eine Vertretung des SKJV repräsentiert. Über das Präsidium fliessen Informationen aus der CEP wiederum zurück zu den Kantonen:
Drei regionale Strafvollzugskonkordate
Zur Erfüllung der kantonalen Aufgabe des Straf- und Massnahmenvollzugs für Erwachsene haben sich die Schweizer Kantone in den Jahren 1956 bis 1963 zu drei regionalen Strafvollzugskonkordaten zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss der Kantone zu drei Vollzugsregionen führt zu einer einheitlichen Auffassung und Handhabung wichtiger Themen des Vollzugsalltags und ermöglicht den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliederkantonen innerhalb des Konkordats. Die SKLB trägt dazu bei, überkonkordatliche Regelungen und Abläufe zu harmonisieren.
Konferenz der kantonalen Polizei- und Militärdirektorinnen und –direktoren (KKJPD)
Die Konferenz der kantonalen Polizei- und Militärdirektorinnen und –direktoren (KKJPD) stellt die interkantonale und überkonkordatliche Koordination im Bereich des Justizvollzugs für Erwachsene sicher. Sie verabschiedet Grundlagenpapiere und Empfehlungen als Lösungen für gesamtschweizerisch relevante Problemstellungen. Ist dabei die Bewährungshilfe betroffen werden die Fachkonferenzen der Bewährungshilfe und die SKLB vorgängig angehört
Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV)
Die Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) fördert die Zusammenarbeit der kantonalen Organe des Justizvollzugs untereinander sowie mit dem Bund, der KKJPD und den Konkordaten. Sie unterstützt und koordiniert kantonsübergreifende Entwicklungen, gemeinsame Interessen und die Meinungsbildung. Ist die Bewährungshilfe von solchen Prozessen betroffen, wird die SKLB von der KKLJV einbezogen: